Wie man Notenrechte klären kann

Bücher oder Notensammlungen, die im Handel gekauft werden können, sind mit allen nötigen Genehmigungen versehen. Bei Barbershop-Arrangements, die einzeln im Internet - zB bei BHS oder SAI oder Arrangeuren direkt - gekauft werden, ist das leider nicht immer der Fall. Dann gilt es, den Rechteinhaber des ursprünglichen Stücks herauszufinden und die Genehmigung für die Abdruckrechte (copyright licence) zu beantragen. Hierfür sind nur wenige einfache Schritte nötig:


1. Stücke prüfen

Prüfe, ob das Arrangement evt. schon mit internationalen Rechten verfügbar ist:

BHS (Barbershop Harmony Society) und SAI (Sweet Adelines International) haben für viele Stücke bereits das internationale Copyright geregelt, so dass diese Arrangements direkt verwendet werden können. Auch bei SheetmusicPlus, MusicNotes und MusicShopEurope, drei große Notendatenbanken, sind inzwischen viele Arrangements direkt verfügbar:

  • Überwiegend Männerarrangements: besucht den Notenshop der BHS und wählt unter "More Filters" die Option "International Availability" aus, oder folgt direkt diesem Link. Falls die Noten nur national verfügbar sind, hilft die BHS bei der internationen Rechteklärung (EMail an library@barbershop.org)
  • Für Frauenarrangements: besucht den Notenshop von SAI und klickt dort auf "International Arranged Music".
  • Sheetmusic Plus: Besuche die Website und gebe in der Suchmaske "Barbershop" ein, oder folge direkt diesem Link.

Sollte das Stück verfügbar sein, ist deine Suche abgeschlossen.

2. Rechteinhaber finden

Dies machst du am Besten mit Hilfe der GEMA-Datenbank.

3. Bearbeitungsrechte beantragen

Den in der GEMA-Datenbank für das Stück genannten Sub-Verleger anschreiben oder ggf. Webformular ausfüllen für Gewährung der Bearbeitungsrechte oder Abdruckrechte. Dabei sind folgende Informationen anzugeben:

  • Titel
  • Komponist/Textdichter
  • Arrangeur
  • wer beantragt die Genehmigung (... Chor / ... Quartett)
  • Anzahl der benötigten Kopien (für Abdruckrechte)

Sollte der gewählte Verleger doch nicht zuständig sein (die Rechte könnten zwischenzeitlich auf einen anderen Verlag übergegangen sein), erhält man dort dennoch in der Regel einen Hinweis auf den aktuellen Rechteinhaber und die Ansprechpartner dort.

Wie man Musik rechtmäßig öffentlich aufführen kann

  • bei Veröffentlichung von Aufnahmen auf Youtube oder eigener Website:
    Anmeldung bei der GEMA über deren Website unter
    Musiknutzer -- Tarife&Formulare -- Musiknutzung im Internet.
  • bei öffentlicher Aufführung: Anmeldung bei der GEMA, dies geschieht über Veranstalter. Seid ihr selbst der Veranstalter, müsst ihr euch selbst um die GEMA-Anmeldung über deren Website kümmern.